Als Auswanderer die spanische Staatsbürgerschaft beantragen

Auswanderern nach Spanien stellt sich früher oder später die Frage nach dem spanischen Pass. Denn es bringt sicherlich Vorteile, wenn die Staatsbürgerschaft des Landes zu haben, in dem man lebt – oder?
 
In diesem Beitrag erhalten Sie wichtige Informationen zur Einbürgerung in Spanien

  • Ist eine Einbürgerung möglich?
  • Welche Vorteile hat die spanische Staatsbürgerschaft, wenn Sie in Spanien leben?
  • Welche Voraussetzungen gibt es für die Einbürgerung?
  • Gibt es in Spanien einen Einbürgerungstest?
  • Wo beantragen Sie die spanische Staatsbürgerschaft?
  • Wie läuft die Einbürgerung ab?
  • Und welche Kosten kommen auf Sie zu?

Einbürgerung in Spanien – ja oder nein?

Sie wandern nach Spanien aus, fühlen sich heimisch, beherrschen die Sprache und sind fest in der spanischen Gesellschaft integriert.  

Dann fragen Sie sich zurecht, ob sich die spanische Staatsbürgerschaft für Sie lohnt.
Ein spanischer Pass bekundet Ihre Zugehörigkeit zum Staatsverband Spanien – mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten

Die gute Nachricht zuerst: Eine Einbürgerung, d. h. ein Antrag auf Erwerb der Staatsbürgerschaft, ist für Sie als Einwanderer unter gewissen Voraussetzungen möglich

Die schlechte Nachricht: Die spanische Staatsangehörigkeit bringt Ihnen keine nennenswerten Vorteile. Sie sind den Spaniern rechtlich und steuerlich gleichgestellt, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Spanien haben (d. h. mindestens 183 Tage im Jahr). 

Wichtig zu wissen: Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, da in Spanien ist die doppelte Staatsbürgerschaft nicht möglich.  

(Hier gibt es zwar Ausnahmen, die Kriterien erfüllen Sie als Auswanderer in der Regel allerdings nicht.)
Wägen Sie die Vor- und Nachteile genauestens ab, bevor Sie sich dazu entschliessen, den Weg der Einbürgerung zu gehen.

Wir zeigen Ihnen den Weg, um spanischer Staatsbürger zu werden.

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Welche Voraussetzungen gibt es für die spanische Staatsbürgerschaft?

Es gibt verschiedene Wege zur spanischen Staatszugehörigkeit. Für Sie als Auswanderer (bzw. Einwanderer) gibt es zwei Möglichkeiten der Einbürgerung:

Staatsbürgerschaft durch Heirat 

Sie sind mindestens 1 Jahr lang mit einem Spanier oder einer Spanierin verheiratet? Dann dürfen Sie spanischer Staatsbürger werden. Und zwar direkt nach dem ersten Ehejahr.
Aber Achtung: Sind Sie zum Zeitpunkt des Antrags getrennt, bleibt Ihnen die Einbürgerung verwehrt. 

Staatsbürgerschaft durch Wohnsitz

Sie haben seit 10 Jahren Ihren Wohnsitz in Spanien (und davon mindestens 5 Jahre Ihren ständigen Wohnsitz)?

Dann dürfen Sie offiziell Spanier werden.

Weitere Voraussetzungen
Egal, ob Sie die Staatsbürgerschaft durch Heirat oder Wohnsitz beantragen, es gibt weitere Auflagen:

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  1. Volljährigkeit 
  2. Finanzielle Unabhängigkeit: Weisen Sie nach, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können 
  3. Polizeiliches Führungszeugnis: Sie müssen ein „gutes bürgerliches Verhalten“ nachweisen
  4. Gültiger Reisepass 
  5. Krankenversicherung: Halten Sie den Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung bereit 
  6. Erklären Sie, dass Sie auf Ihre bisherige Staatsbürgerschaft verzichten. Wichtig: In Spanien gibt es keinen Einbürgerungstest! 

Bereiten Sie alle Unterlagen rechtzeitig vor, damit Sie keine Zeit verlieren, wenn Sie die Staatsangehörigkeit beantragen dürfen.

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Wie und wo beantragen Sie die spanische Staatsbürgerschaft?

Ist die Entscheidung gefallen und haben Sie alle Unterlagen beisammen, dann wenden Sie sich an das zuständige Standesamt („Registro Civil“) an Ihrem spanischen Wohnort.
Hier erhalten Sie ein Formular, welches Sie ausfüllen und zusammen mit den o. g.  Unterlagen dort abgeben.

Jetzt dürfen Sie sich freuen! – Ihre Einbürgerung läuft.

Welche Kosten kommen auf Sie zu? 

Eine Einbürgerung kostet Geld. Rechnen Sie mit Kosten in Höhe von 60 – 100 Euro für die Gebühren des Standesamtes. Beachten Sie, dass die Beantragung weiterer Unterlagen Geld kosten kann (z. B. das polizeiliche Führungszeugnis).  

Bleiben Sie achtsam und wägen Sie gut ab, welche Investition notwendig ist und welche nicht. Im Zweifel helfen wir Ihnen gerne weiter.  

Wichtige Links:

Auf den Seiten der spanischen Botschaft erhalten Sie weitere wertvolle Informationen:

Zusammenfassung:

Für Sie als Auswanderer ist eine Einbürgerung in Spanien grundsätzlich möglich durch:

Einbürgerung durch Heirat

Einbürgerung durch Wohnort:

  1. Weisen Sie nach, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können und dass Sie sich an die spanischen Gesetze halten. 
  2. Bereiten Sie sich darauf vor, sich von Ihrer bisherigen Staatsbürgerschaft zu lösen. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist in Spanien nicht möglich.
  3. Den Antrag auf Einbürgerung stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt („Registro Civil“). 
  4. Die Kosten für die Einbürgerung betragen zwischen 60 – 100 Euro. Vergessen Sie nicht, dass weitere Kosten und Gebühren dazukommen können.

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